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Rettungsgasse - Ab 1.1.2012 Pflicht!

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Alle acht Minuten ein Einsatz

Mehr als 60.000 Einsätze - das ist die Jahresbilanz der niederösterreichischen Feuerwehren. Im Schnitt werden die freiwilligen Feuerwehren alle acht Minuten alarmiert - nur bei einem Viertel der Einsätze müssen sie ein Feuer löschen.

Mehr als 1600 freiwillige Feuerwehren gibt es in Niederösterreich - sie sind 2010 zu mehr als 60.000 Einsätzen ausgerückt. Österreichweit betrifft nur ein Viertel aller Einsätze eine Brandbekämpfung, sagt der Präsident des Bundesfeuerwehrverbands Josef Buchta.

Ein Großteil der Alarmierungen betrifft technische Einsätze, „das heißt Verkehrsunfälle, die immer mehr Überhand nehmen", so Buchta, „Gott sei Dank sind die Todesfälle zurückgegangen, die ja unsere Feuerwehrmitglieder dementsprechend mehr belasten."

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Gemeinsam Leben retten – Bei Staubildung Rettungsgasse!

rettungsgasse 

Einsatzkräfte sind um bis zu vier Minuten schneller bei den Unfallopfern

Rettungsgassen sind ab 1. Jänner 2012 bei Staubildung Pflicht auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen. Rettung, Feuerwehr und sonstige Einsatzkräfte sind dadurch um bis zu vier Minuten schneller vor Ort - die Überlebenschancen von Schwerverletzten steigen so um bis zu 40 Prozent. Die Rettungsgasse rettet Leben! Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz von BMVIT und ASFINAG präsentierten Verkehrsministerin Doris Bures, die beiden ASFINAG-Vorstandsdirektoren DI Alois Schedl und Dr. Klaus Schierhackl sowie Vertreter der Einsatzorganisationen die Details zur Einführung der Rettungsgasse.

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SCHLAFEN SIE RUHIG - IHR RAUCHMELDER WACHT!

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Jetzt ist es fix: Ab 2012 sind Spenden an die Feuerwehr steuerlich begünstigt

Dem Beschluss gingen monatelange Verhandlungen voraus – jetzt ist es soweit. Am Dienstag hat der Ministerrat beschlossen, dass ab 2012 auch Spenden an die freiwilligen Feuerwehren von der Steuer abgesetzt werden können. Je nach Einkommenshöhe, kann der Spender von 34 bis zu 50 Prozent seiner Geldleistung vom Finanzamt wieder rückfordern. Dem Verhandlungsgeschick von KR Josef Buchta, dem Präsidenten des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes und NÖ Landesfeuerwehrkommandanten ist zudem zu verdanken, dass die Spender nun doch nicht ihre Sozialversicherungsnummer bekannt geben müssen. Ein Plan, der in letzter Minute verworfen wurde. Das Finanzministerium begnügt sich mit einer einfachen Spendenquittung. Eine Regelung, die alle begünstigten Organisationen betrifft.

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